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Einspeisevergütung und Direktvermarktung

Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen 2025 – Elektrik Plus erklärt

Photovoltaikanlagen sind nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch eine wirtschaftlich attraktive Investition für Privathaushalte und Unternehmen. Mit der richtigen Planung können Betreiber sowohl von fester Einspeisevergütung als auch von Eigenverbrauch, Mieterstrom und Agri-PV-Zuschlägen profitieren. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie die Vergütungssystematik 2025 funktioniert, welche Unterschiede es zwischen Anlagentypen gibt und wie Sie die Höhe Ihrer Einspeisevergütung berechnen.

Die rechtlichen Grundlagen stammen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Berechnung der Vergütung, die Fördersätze und die garantierte Laufzeit regelt. Das Solarspitzengesetz bringt Anpassungen an der Vergütungsdauer mit sich, um die langfristige Planung für Betreiber zu sichern.

Anlagenarten und typische Größenklassen

Die Art und Größe der PV-Anlage bestimmt maßgeblich die Höhe der Einspeisevergütung, die Direktvermarktungsoptionen und die anzulegenden Werte:

  • Aufdachanlagen (Gebäude / Lärmschutzwände): Klassische Dachanlagen für private und gewerbliche Nutzung.
  • Freiflächenanlagen: Größere Anlagen auf Freiflächen oder Feldern.
  • Agri-PV: PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Nach Genehmigung kann Agri-PV zusätzlich 1,5 ct/kWh erhalten.

Übliche Größenstufen:

  • Bis 10 kWp
  • 10 – 40 kWp
  • 40 – 100 kWp
  • 100 – 400 kWp
  • 400 – 1.000 kWp

1.000 kWp (Ausschreibungspflicht)

Möglichkeiten der Vergütung

Betreiber von Photovoltaikanlagen haben grundsätzlich mehrere Optionen, ihren Strom wirtschaftlich zu nutzen und zu vergüten:

  1. Feste Einspeisevergütung: Die klassische Form der EEG-Vergütung. Betreiber erhalten für jede kWh, die ins Netz eingespeist wird, einen gesetzlich festgelegten Betrag. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.
  2. Eigenverbrauch: Ein Teil des erzeugten Stroms wird direkt vor Ort verbraucht. Dies reduziert den Bezug von teurem Netzstrom und erhöht die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
  3. Mieterstrom: Betreiber können Strom direkt an Mieter verkaufen und erhalten einen zusätzlichen Mieterstromzuschlag, der die Einspeisevergütung erhöht.
  4. Agri-PV-Zuschlag: Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen können, nach Genehmigung, einen zusätzlichen Zuschlag auf die Einspeisevergütung von 1,5 ct/kWh erhalten.
  5. Direktvermarktung / Marktprämienmodell: Strom wird direkt an der Börse verkauft. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen Börsenpreis und gesetzlich festgelegtem anzulegendem Wert aus, wodurch Preisschwankungen abgesichert werden.

Solarspitzengesetz – Verlängerte Vergütungsdauer

Das Solarspitzengesetz fokussiert sich insbesondere auf die Verlängerung der Laufzeit der Einspeisevergütung für PV-Anlagen. Wichtige Punkte:

  • Verlängerte Einspeisevergütung: Die gesetzlich garantierte Vergütungsdauer wird über die bisherigen 20 Jahre hinaus verlängert. Dadurch können Betreiber länger von stabilen Einnahmen profitieren.
  • Negative Börsenstrompreise: Bei Anlagen unter 100 kWp werden bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütungen gezahlt. Diese Zeit wird an die Laufzeit der Anlage angehängt, sodass die Gesamtvergütungsdauer effektiv erhalten bleibt.

Es gibt keine zusätzlichen Zuschüsse oder Förderungen, die direkt durch das Solarspitzengesetz kommen. Es geht primär um die Anpassung der Vergütungsdauer und die Handhabung bei negativen Börsenstrompreisen.

Marktprämienmodell – Erklärung

Die Marktprämie ist ein zentrales Instrument der Direktvermarktung. Sie ermöglicht den Verkauf des Stroms an der Börse und gleicht Preisschwankungen aus. Dabei spielt der anzulegende Wert eine Schlüsselrolle:

  1. Stromverkauf an der Börse: Der erzeugte Strom wird direkt vermarktet. Der Betreiber erhält den aktuellen Börsenpreis pro kWh.
  2. Marktprämie als Ausgleich: Der anzulegende Wert ist ein gesetzlich festgelegter Referenzwert, der die EEG-Vergütung ersetzt, wenn Direktvermarktung gewählt wird. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem Börsenpreis aus. Liegt der Börsenpreis niedriger als der anzulegende Wert, erhält der Betreiber die Differenz. Liegt er höher, profitiert er direkt vom höheren Marktpreis.
  3. Sicherung gegen Schwankungen: Der anzulegende Wert sorgt somit für eine wirtschaftliche Absicherung, ohne dass der Betreiber auf die Vorteile des Strommarktes verzichten muss.

Freiwillige Direktvermarktung

  • Anlagen bis 200 kWp und teilweise bis 400 kWp können freiwillig direktvermarktet werden (Übergangsregel bis Ende 2026).
  • Betreiber können so potenziell höhere Erlöse erzielen. Wer keine Direktvermarktung wählt, erhält die klassische Einspeisevergütung.
  • Besonders für Anlagen über 100 kWp mit hohem Eigenverbrauch kann dies sinnvoll sein.

Einspeisevergütung (feste Fördersätze und anzulegender Wert) – aktuelle Werte August bis Dezember 2025

Die Einspeisevergütung ist der zentrale Bestandteil der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Sie wird pro Kilowattstunde (kWh) eingespeisten Stroms gezahlt. Der Fördersatz hängt von der Anlagengröße, der Art der Einspeisung (Teileinspeisung/Eigenverbrauch oder Volleinspeisung) und ggf. von Mieterstrom- oder Agri-PV-Zuschlägen ab. Zusätzlich spielt der anzulegende Wert eine Rolle für die Berechnung der Marktprämie bei Direktvermarktung.

Teileinspeisung Gebäude (Eigenverbrauch wird genutzt)

0–10 kWp: Fördersatz 7,86 ct/kWh, Mieterstromzuschlag 2,56 ct/kWh, anzulegender Wert 8,26 ct/kWh

10–40 kWp: Fördersatz 6,80 ct/kWh, Mieterstromzuschlag 2,38 ct/kWh, anzulegender Wert 7,20 ct/kWh

40–400 kWp: Fördersatz 5,56 ct/kWh, Mieterstromzuschlag 1,60 ct/kWh, anzulegender Wert 5,96 ct/kWh

400–1.000 kWp: Fördersatz 0,00 ct/kWh, Mieterstromzuschlag 1,60 ct/kWh, anzulegender Wert 5,96 ct/kWh

Erklärung: Bei Teileinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt. Nur der ins Netz eingespeiste Strom wird mit dem Fördersatz vergütet. Der anzulegende Wert dient als Grundlage für die Marktprämie, falls Direktvermarktung gewählt wird. Mieterstromzuschläge erhöhen die Vergütung zusätzlich, wenn der Strom direkt an Mieter geliefert wird.

Volleinspeisung Gebäude (kein Eigenverbrauch)

0–10 kWp: Fördersatz 12,47 ct/kWh, anzulegender Wert 12,87 ct/kWh

10–40 kWp: Fördersatz 10,45 ct/kWh, anzulegender Wert 10,85 ct/kWh

40–100 kWp: Fördersatz 10,45 ct/kWh, anzulegender Wert 10,85 ct/kWh

100–400 kWp: Fördersatz 0,00 ct/kWh, anzulegender Wert 9,03 ct/kWh

400–1.000 kWp: Fördersatz 0,00 ct/kWh, anzulegender Wert 7,78 ct/kWh

Erklärung: Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz geleitet. Hier wird die Einspeisevergütung vollständig auf die eingespeiste Menge angewendet, der anzulegende Wert wird zur Berechnung der Marktprämie genutzt, wenn Direktvermarktung gewählt wird. Die Fördersätze sind höher, um den fehlenden Eigenverbrauch auszugleichen.

Teileinspeisung & Volleinspeisung Freiflächen- und Nicht-Gebäudeanlagen

0–100 kWp: Fördersatz 6,32 ct/kWh, anzulegender Wert 6,72 ct/kWh

0–1.000 kWp: Fördersatz 0,00 ct/kWh, anzulegender Wert 6,72 ct/kWh

Hinweis: Agri-PV kann, nach Genehmigung, zusätzlich 1,5 ct/kWh erhalten.

Die aktuellen Vergütungssätze sind auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber (Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW) nachzulesen.
https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Abwicklungshinweise-und-Umsetzungshilfen/EEG

Fazit – Photovoltaik wirtschaftlich nutzen

Mit den aktuellen Vergütungssätzen, den Möglichkeiten zur Direktvermarktung, Mieterstrommodellen und Agri-PV-Zuschlägen können Betreiber ihre PV-Anlagen optimal wirtschaftlich betreiben. Besonders für Unternehmen und Eigentümer, die über 100 kWp installieren, lohnt sich die strategische Abwägung zwischen Eigenverbrauch und Direktvermarktung.

Durch die gezielte Nutzung der feste Einspeisevergütung, die Marktprämie bei Direktvermarktung sowie die möglichen Mieterstrom- und Agri-PV-Zuschläge können Betreiber den Ertrag ihrer Anlage maximieren und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit langfristig sichern. Die Anpassungen durch das Solarspitzengesetz gewährleisten zudem eine verlängerte Laufzeit der Vergütung, sodass Anlagenbetreiber langfristig stabile Einnahmen planen können.

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen ist Elektrik Plus der kompetente Partner, der Sie bei Planung, Installation und wirtschaftlicher Optimierung Ihrer PV-Anlage unterstützt. Nutzen Sie die aktuellen Vergütungen 2025, profitieren Sie von Mieterstrom- und Agri-PV-Zuschlägen und sichern Sie den maximalen Ertrag Ihrer Photovoltaikanlage auf Dach oder Freifläche.

Warum Elektrik Plus?

Wir sind mehr als ein Anbieter von PV-Anlagen – wir sind Ihr Partner für maßgeschneiderte Energielösungen. Unsere Stärke liegt darin, für jede Aufgabenstellung die passende Lösung zu finden – ob für ein Privathaus, ein Gewerbedach, eine Industriehalle oder ein Großprojekt im Freiland.

Dabei verbinden wir regionale Verwurzelung in Ostwestfalen (Paderborn, Bielefeld, Gütersloh, Münster ...) mit Projekterfahrung in ganz Deutschland. Ehrlich, fachlich korrekt und mit echtem Anspruch entwickeln wir Photovoltaikanlagen, die nicht nur funktionieren, sondern überzeugen.